Die Lauenburgische Gelehrtenschule hat es sich zum Ziel gesetzt, sportlich hochbegabten Schülerinnen und Schülern in den Schwerpunktsportarten ein Angebot zu unterbreiten, in dem sportliche Förderung und schulische Belange in Einklang gebracht werden. Diese Förderung ist den ethischen Prinzipien eines humanen Leistungssports verpflichtet und beinhaltet Maßnahmen der Dopingprävention. Verstöße gegen das Doping-Verbot werden mit dem Ausschluss von jeglichen Förderungen geahndet. Die Lauenburgische Gelehrtenschule kooperiert mit dem Olympiastützpunkt Hamburg / Schleswig-Holstein.
Der / die Koordinator/in sorgt für eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Klassenlehrern/innen und den Trainern/innen der beteiligten Fachverbände und dem Olympiastützpunkt.
Die Schule sichert den Sportschülerinnen und -schülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rücksichtnahme bei der Koordination der terminlichen Erfordernisse von Schule und Training / Wettkampf zu. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit von Freistellungen für Training, Lehrgänge und Wettkämpfe im Rahmen der abgestimmten Jahresplanung. Die schulischen Leistungen müssen eine Freistellung rechtfertigen. Schulische Abschlüsse dürfen nicht gefährdet sein.
Die Schule berät die Sportschülerinnen und -schüler hinsichtlich ihrer Schullaufbahn. Sportschülerinnen und -schüler, die aus dem leistungssportlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb ausscheiden und in eine andere Klasse oder eine andere Schule wechseln wollen, werden von der Schule in diesem Prozess umfassend beraten und unterstützt. Auf diese Praxis werden die Eltern bei der Aufnahme ihres Kindes in geeigneter Form hingewiesen.
Die Schule verpflichtet sich, die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung des LSV anzuerkennen und die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Gefahren des Dopings aufzuklären.